Brandschutzordnung

Arbeitsstätten müssen in der Regel eine Brandschutzordnung, die individuell auf die Gegebenheiten vor Ort angepasst ist, erstellen.

Ziel der Brandschutzordnung ist es, den Mitarbeitern und sonstigen Personen auf dem Gelände Informationen zur Verhütung von Bränden und zum Verhalten im Ereignisfall an die Hand zu geben. Alle Mitarbeiter müssen jährlich über den Inhalt der Brandschutzordnung unterwiesen werden. Diese muss ebenfalls nach ihrer Erstellung auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Nach einem Vororttermin in Ihrem Betrieb mit einer ausführlichen Begehung erstelle ich eine individuell angepasste Brandschutzordnung für Sie.

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