Feuerlöscher
Gemäß ASR 2.2 sind Betreiber einer Arbeitsstätte verpflichtet, Maßnahmen gegen Brände zu treffen.
Dazu gehört unter anderem die Ausstattung mit Handfeuerlöschern gemäß DIN EN 3.
Feuerlöscher müssen spätestes alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person instandgehalten werden.
Kontaktieren Sie mich gerne und ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot für die Instandhaltung Ihrer Feuerlöscher.
Sollten Sie neue Feuerlöscher benötigen, kann ich Sie auch zu diesem Thema tatkräftig unterstützen.

